Der Beschwerdeführer 7 ist als Einsprecher und Grundeigentümer des Grundstücks Spiez Grundbuchblatt-Nr. N.________, welches an das Grundstück der Bauherrschaft angrenzt, ebenfalls zur Beschwerde legitimiert. Auf die fristund formgerecht eingereichten Beschwerden ist einzutreten. 2. Zeitpunkt des Entscheids der Vorinstanz