1.2 Die im Fachbericht des beco vom 18. April 2017 erwähnten Auflagen (unter E.) sind wie folgt ergänzend im Gesamtbauentscheid vom 28. Juni 2017 aufzunehmen: Die von der Wärmepumpe erzeugten Lärmimmissionen dürfen die Vorsorgewerte des beco nicht übersteigen: Wohnzone Empfindlichkeitsstufe (ES) II Leq Dauerbetrieb, unkorrigiert Tag (07.00 - 19.00) ≤ 43 dB(A) Nacht (19.00 - 07.00) ≤ 33 dB(A)