2. Die unter Ziff. 1 hiervor beantragten Auflagen seien vor Baubeginn im Grundbuch anzumerken und das Grundbuchamt sei anzuweisen, diese Anmerkungen auf dem Grundbuchblatt des Baugrundstücks Parz. Nr. M.________ Spiez anzubringen. 3. Es sei festzustellen, dass die Erstellung einer Solaranlage auf dem nord- und südseitigen Dach des Hauses der Beschwerdegegner baubewilligungspflichtig ist. 4. Unter Kosten- und Entschädigungsfolge zulasten der Beschwerdegegner."