Der Beschwerdeführer 7 reichte ebenfalls am 31. Juli 2017 Beschwerde gegen den Bauentscheid vom 28. Juni 2017 bei der BVE ein. Er stellt in seiner Beschwerde folgende Anträge: RA Nr. 110/2017/83 3 "1. Das Dispositiv des vorinstanzlichen Bauentscheids sei in Ziffer 4.6 mit den folgenden Auflagen zu ergänzen: