Gegen das Bauvorhaben erhoben unter anderen die Beschwerdeführenden Einsprache. Die Bauherrschaft zog daraufhin das Baugesuch betreffend die Solaranlage und die Dachflächenfenster zurück. Mit Bauentscheid vom 28. Juni 2017 erteilte die Planungs-, Umwelt- und Baukommission der Gemeinde Spiez die Baubewilligung für die Wärmepumpe. 2. Dagegen reichten die Beschwerdeführenden 1 bis 6 am 31. Juli 2017 Beschwerde bei der Bau-, Verkehrs- und Energiedirektion des Kantons Bern (BVE) ein. Sie beantragen die Aufhebung des Bauentscheids vom 28. Juni 2017 sowie die Erteilung des Bauabschlags.