Insgesamt ist die Verkehrssicherheit beim geplanten Strassenanschluss nicht gewährleistet. Die Anforderungen an die Erteilung einer Strassenanschlussbewilligung werden nicht erfüllt. 25 VSS SN 640 273a Ziff. 12.1, Tabelle 1, S. 8. 26 VSS SN 640 273a Ziff. 4. RA Nr. 110/2017/81 22