Der Neubau beeinträchtigt das für das vorliegende Ortsbild wichtige Ensemble mit dem geschützten Bauernhaus übermässig, widerspricht den prägenden Merkmalen des Ortsbildschutzgebiets O.________ und ist für die vorherrschende Bebauungsstruktur in der unmittelbaren Umgebung untypisch. Das Bauvorhaben fügt sich nicht gut in das geschützte Ortsbild ein und verstösst gegen die anwendbaren Ästhetikbestimmungen der Gemeinde. Auch aus Gründen des Ortsbild- und Umgebungsschutzes kann der Neubau nicht bewilligt werden. 6. Strassenanschluss