unterschiedlich grosse Lücken zwischen diesen Elementen, bei welchen das dahinterliegende Glas erkennbar ist. Optisch wirkt dies fast wie verschieden grosse, 19 Vgl. etwa die von der Beschwerdeführerin mit Schreiben vom 23. Oktober 2017 eingereichten Luftbilder. RA Nr. 110/2017/81 19 zufällig angeordnete Fenster. Diese unruhige Fassadengestaltung trägt ebenfalls dazu bei, dass das Vorhaben – trotz der Projektänderung – nicht ortsbildverträglich ist.