So kommt auch die OLK zum Schluss, dass durch die sehr schmal gehaltenen Gebäudetiefen eine ortsfremde Typologie entsteht, die wenig Bezug zum vorherrschenden Bebauungsmuster herzustellen vermag. Diese Einschätzung überzeugt, der schmale Winkelbau wurde von der OLK und der Fachberatung zu Recht als ortsfremd eingestuft. Von der im GBR in Ortsbildschutzgebieten verlangten besonders sorgfältigen Einpassung des Neubaus bezüglich Stellung und Form kann nicht gesprochen werden.