___ vorherrschende Bebauungsmuster. So finden sich zwar – wie die Beschwerdeführerin 3 in ihrer Eingabe vom 1. März 2018 zu Recht vorbringt – in diesem Ortsbildschutzgebiet vereinzelt Gebäude mit einer Winkelform. Der für den Neubau gewählte Grundriss jedoch stellt eine Sonderform dar, die sich von den bestehenden Bauten in der Umgebung abhebt; dies nicht nur wegen der Winkelform, sondern vielmehr wegen der Kombination von Winkelbau und sehr schmalen Flügeln. So kommt auch die OLK zum Schluss, dass durch die sehr schmal gehaltenen Gebäudetiefen eine ortsfremde Typologie entsteht, die wenig Bezug zum vorherrschenden Bebauungsmuster herzustellen vermag.