Der geplante Neubau übersteigt mit seinem Höhennivellement jedoch die relevanten Höhenbezüge des geschützten Altbaus immer noch, was in der Kombination mit der sehr unruhigen Fassadengestaltung zu keiner guten Gesamtwirkung des Bauvorhabens führt. Das neue Gebäude erscheint in der vorgefundenen Situation ein Geschoss zu hoch geplant. Ein entlang der Marche angeordnetes, längsausgerichtetes Gebäude (ohne Seitenflügel) mit zwei Geschossen wäre ein angemessener Lösungsansatz. Dem Bauprojekt ist in der vorliegenden Form keine Bewilligung in Aussicht zu stellen."