Standort, Stellung, Form, Proportionen und Dimensionen der Bauten und Anlagen; die Fassaden- und Dachgestaltung sowie die Materialisierung und Farbgebung; die Gestaltung der Aussenräume, insbesondere des Vorlandes und der Begrenzungen gegen den öffentlichen Raum; die Gestaltung und Einordnung der Erschliessungsanlagen, Abstellplätze und Eingänge. Die Stellung der Bauten, die Fassadengestaltung, die Dachgestaltung sowie die Gestaltung der privaten Aussenräume haben sich nach den ortsüblichen oder vorherrschenden Merkmalen zu richten, welche das Strassen-, Quartier- und Ortsbild prägen (Art. 412 Abs. 1, Art. 413, Art. 414 Abs. 1 und Art. 415 Abs. 1 GBR).