In der Stellungnahme vom 16. August 2017 ergänzte die Vorinstanz, sie erachte einen winkelförmigen Bau, der die heutige Hofsituation aufnehme, als bessere Lösung als einen einzigen Streifenbau, der noch schlechter zur angrenzenden Überbauung J.________ passen würde. Nur mit dem Winkel werde überhaupt nachvollziehbar, dass der geplante Neubau zur E.________gasse und nicht zur Überbauung J.________ gehöre.