Die tief gelegene Traufe des Bauernhauses ist als Element des geschützten Bauernhauses zu beachten und damit für die Beurteilung der Auswirkungen des Neubaus auf das Baudenkmal relevant. Ein blosser Vergleich der Firsthöhen der beiden Gebäude würde ein falsches Bild der Beziehung dieser Gebäude zueinander abgeben und kann daher – entgegen der Ansicht der Beschwerdeführerin 3 in der Eingabe vom 1. März 2018 – für das Gesamterscheinungsbild nicht massgebend sein.