Es ist dabei nachvollziehbar und nicht zu beanstanden, dass die KDP für die Beurteilung der Massstäblichkeit / Volumetrie nicht auf die Firsthöhe der Bauten abgestellt hat, sondern die Traufhöhe der beiden Gebäude als massgebend bezeichnet hat. Die tief gelegene Traufe des Bauernhauses ist als Element des geschützten Bauernhauses zu beachten und damit für die Beurteilung der Auswirkungen des Neubaus auf das Baudenkmal relevant.