Bauernhauses nur rund 3.5 m entfernt. Die Nähe dieser Stirnfassade des Neubaus kombiniert mit der für diese Bauernhäuser typischen, weit heruntergezogenen Dachtraufe führt dazu, dass der Neubau trotz des Walmdachabschlusses und der tieferen Firsthöhe gegenüber dem Baudenkmal zu dominant wirkt und dieses in unzulässiger Weise beeinträchtigt. Es ist dabei nachvollziehbar und nicht zu beanstanden, dass die KDP für die Beurteilung der Massstäblichkeit / Volumetrie nicht auf die Firsthöhe der Bauten abgestellt hat, sondern die Traufhöhe der beiden Gebäude als massgebend bezeichnet hat.