e) Sowohl die KDP als auch die Fachberatung der Gemeinde kommen zum Schluss, dass der umstrittene Neubau im Vergleich zum geschützten Bauernhaus zu hoch bzw. zu dominant ist und sich diesem ungenügend unterordnet. Die Schlussfolgerungen dieser Fachbehörden sind nachvollziehbar und überzeugend. Der geplante Winkelbau kommt dem Baudenkmal sehr nahe. Die Stirnfassade des nordwestlichen Gebäudeflügels ist gemäss dem Plan "Grundriss Erdgeschoss / Umgebung" von der Dachtraufe des 14 Vorakten pag. 205 ff. RA Nr. 110/2017/81 13