Durch die Abwinklung kommt der Neubau dem Bauernhaus auf der Nordwestseite nach wie vor bedrohlich nahe und übertrifft das Bauernhaus in der Höhenentwicklung weiterhin deutlich. Dies führt zu einer Beeinträchtigung des Schutzobjektes und räumlich zu einer unbefriedigenden Lösung. Die Denkmalpflege kann dem Vorhaben in der vorliegenden Form nicht zustimmen und fordert eine Projektänderung. Aus denkmalpflegerischer Sicht wäre ein klarer Riegel (ohne Abwinklung) entlang der Parzellengrenze eine weniger problematische und wohl bewilligungsfähige Lösung."