b) Der Neubau befindet sich in der Mischzone M2 sowie im Ortsbildschutzgebiet O.________. Er grenzt zudem unmittelbar an das Doppelbauernhaus an der E.________ 8/10, welches gemäss Bauinventar als schützenswertes K-Objekt eingestuft ist. Auf derselben Parzelle wie das Bauvorhaben – angrenzend an die Staatsstrasse – befindet sich schliesslich eine als erhaltenswert eingestufte Scheune.