Die Beschwerdeführerin 3 entgegnet in der Beschwerdeantwort vom 6. September 2017, das Bauvorhaben wirke nicht störend, sondern ordne sich unter. Im Ortsbildschutzperimeter sei es üblich, die Gebäude eng aneinander zusammenzufügen. Das projektierte Walmdach gegenüber dem geschützten Gebäude E.________gasse 8/10 führe zu einer differenzierten Wahrnehmung des projektierten Gebäudes vom Hof aus. Es weise zudem eine tiefere Firsthöhe auf als sämtliche Gebäude in der Umgebung.