Der neu eingereichte Situationsplan "Nachweis Zufahrt und Lage AAP" vom 4. September 2017 (als Projektänderung gestempelt vom Rechtsamt der BVE am 7. September 2017) sah anstelle der ursprünglich vorgesehenen zwei Parkplätze östlich der Scheune an der H.________strasse neu drei Parkplätze vor. Zudem wurde in diesem Plan der Zufahrtsbereich mit dessen Materialisierung ("bestehende Zufahrt mit Hartbelag", "Zufahrt ergänzt wie Abstellplatz, sickerfähig, Mergel auf Kieskofferung") eingetragen. Mit Eingabe vom 1. März 2018 reichte die Beschwerdeführerin 3 die Projektänderung II ein. Mit dieser kam sie von der gemäss Projektänderung I geplanten Parkplatz- und Zufahrtssituation ab.