Das Regierungsstatthalteramt führt im angefochtenen Entscheid im Zusammenhang mit den umstrittenen Balkonen Folgendes aus (Ziffer 2.5): "Weiter zur Klärung und damit zur Baubewilligungsfähigkeit trägt der Verzicht auf die geplanten "Kehrrichtsack-Balkone" an der Südostfassade mit Erschliessung vom Treppenhaus her bei. Wie bei der Baubewilligung auf der Nachbarsparzelle werden keine Balkone im Gebäudeabstand bewilligt. Balkone dienen hauptsächlich dem Aufenthalt im Freien. Alle Wohnungen verfügen über mindestens einen Balkon. Das Gebäude und die Umgebung bieten genügend Gelegenheiten, um sich draussen aufzuhalten."