Als zuständige Gemeindebehörde ist auch die Beschwerdeführerin 2 zur Beschwerde legitimiert. Die Beschwerdeführerin 3 schliesslich ist als Bauherrin durch den Gesamtentscheid ebenfalls direkt betroffen, da mit diesem hinsichtlich der drei Balkone der Bauabschlag erteilt wurde. Auf die form- und fristgerecht eingereichten Beschwerden ist einzutreten. 2. Rechtliches Gehör a) Die Beschwerdeführerin 1 rügt eine Verletzung des rechtlichen Gehörs. Das Regierungsstatthalteramt habe ihr die Projektänderung vom 15. März 2017 nicht zugestellt. Sie habe keine Gelegenheit erhalten, hierzu Stellung zu nehmen oder