Auf Aufforderung des Rechtsamts reichte die Beschwerdeführerin 3 am 15. November 2017 zudem einen angepassten Plan "Darstellung Balkonverglasung" ein. Die Beschwerdeführerin 2 kam mit Stellungnahme vom 15. November 2017 der Aufforderung des Rechtsamts nach, die Verkehrssicherheit im Bereich der Ausfahrt in Anbetracht des aufgrund des umstrittenen Bauvorhabens zu erwartenden Verkehrs zu beurteilen und die Frage zu beantworten, ob ihrer Ansicht nach eine Strassenanschlussbewilligung im Sinne von Art. 85 Abs. 1 SG2 erteilt werden kann.