3. Es sei die Baubewilligung für das gesamte Bauprojekt (inkl. der drei Balkone auf der Südostfassade beim Treppenhaus) unter Berücksichtigung der vorliegenden Projektänderung zu erteilen. 4. Der Beschwerdegegnerin sei Einsicht in die mit der Beschwerde der Beschwerdeführerin 1 vom 31. Juli 2017 eingereichten Beilage (Baubewilligung vom 13. August 1984) sowie die mit der Beschwerde der Beschwerdeführerin 2 vom 3. August 2017 eingereichten Beilagen 3 und 4 (Berichte der Fachberatung vom 15. Oktober 2016 und 13. April 2017) zu gewähren."