"1. Die Beschwerden der Beschwerdeführerin 1 vom 31. Juli 2017 und der Beschwerdeführerin 2 vom 3. August 2017 seien abzuweisen. 2. Von der Projektänderung (Ergänzung Parkplatz und Zufahrt) sei Kenntnis zu nehmen und zu geben. 3. Es sei die Baubewilligung für das gesamte Bauprojekt (inkl. der drei Balkone auf der Südostfassade beim Treppenhaus) unter Berücksichtigung der vorliegenden Projektänderung zu erteilen.