3. Das Rechtsamt, welches die Beschwerdeverfahren für die BVE leitet1, holte die Vorakten ein und führte den Schriftenwechsel durch. Mit Stellungnahme vom 16. August 2017 beantragt das Regierungsstatthalteramt die Abweisung der Beschwerden. Mit Beschwerdeantwort vom 6. September 2017 nahm die Beschwerdeführerin 3 zu den Beschwerden der Beschwerdeführerin 1 und der Beschwerdeführerin 2 Stellung und reichte gleichzeitig eine Projektänderung ein (Projektänderungsplan vom 4. September 2017, gestempelt vom Rechtsamt der BVE am 7. September 2017, im Folgenden: Projektänderung I) Dabei beantragt sie Folgendes: