Schliesslich reichte die Beschwerdeführerin 3 am 9. August 2017 eine Beschwerde bei der BVE ein. Sie beantragt, Ziffer 3.2 des Gesamtentscheids vom 4. Juli 2017 sei aufzuheben und dem gesamten Bauvorhaben inkl. der drei Balkone auf der Südostfassade beim Treppenhaus sei die Baubewilligung zu erteilen. Sie bringt vor, die drei Balkone würden alle baupolizeilichen Masse einhalten, weshalb die Vorinstanz diesen zu Unrecht den Bauabschlag erteilt habe.