2. Gegen diesen Entscheid gingen mehrere Beschwerden bei der Bau-, Verkehrs- und Energiedirektion des Kantons Bern (BVE) ein. Die Beschwerdeführerin 1 reichte am 31. Juli 2017 eine Beschwerde ein. Sie beantragt die Aufhebung des Gesamtentscheides vom 4. Juli 2017. Dabei macht sie insbesondere die Verletzung des rechtlichen Gehörs sowie die Nichteinhaltung verschiedener baupolizeilicher Vorschriften geltend.