Beschwerdeführer beantragten Augenschein sowie die übrigen Beweis- und Verfahrensanträge (Parteibefragung, Einvernahme einer beco-Mitarbeiterin, Einholung zweier Gutachten betreffend Lärm- und Luftimmissionen, nachträgliche Profilierung bzw. Aussteckung der geplanten Erschliessungsstrassen) kann daher verzichtet werden, da von diesen keine neuen relevanten Erkenntnisse zu erwarten sind.