geblasen.35 Die Silos sind mit anderen Worten Bestandteil der im Perimeter der ÜO zulässigen Nutzung, welche gestützt auf die Vorschriften des allgemeinen Ortsbild- und Landschaftsschutzes grundsätzlich nicht eingeschränkt werden darf. Zudem handelt es sich vorliegend offensichtlich um einen Zweckbau, der sich von seiner Umgebung unterscheiden darf. Hinzu kommt, dass mit dem bestehenden Förderband, welches von östlicher Richtung zusammen mit der E.________strasse aus dem Wald kommt und anschliessend über eine Brücke die F.________strasse überquert, bereits jetzt ein sichtbarer Kontrast zur natürlichen Umgebung besteht.36