c) Das Bauvorhaben soll auf dem Areal des bestehenden Kieswerks Arch realisiert werden. Dieses ist praktisch vollständig von Wald umgeben. Allein der Umstand, dass die geplante Betonzentrale bzw. deren Silos von ausserhalb des Kieswerkareals – trotz des vorhandenen Waldes – gesehen werden können, führt aber noch nicht zu einer Beeinträchtigung des Orts- und Landschaftsbildes; auch mangelt es dem Bauvorhaben deswegen nicht automatisch an einer Einfügung in die Umgebung. Die Bauparzellen liegen nicht in einem Ortsbildschutzgebiet.