g) Die Ausführungen des beco sind nachvollziehbar und überzeugend. Es ist kein Grund ersichtlich, weshalb die BVE von der Einschätzung der Fachbehörde abweichen sollte. Vielmehr ist gestützt auf den Fachbericht des beco davon auszugehen, dass das Bauvorhaben die Vorschriften zu den (vorsorglichen) Emissionsbegrenzungen einhält und somit nicht zu unzulässigen Luftimmissionen in der Nachbarschaft führen wird. Insbesondere der Umstand, wonach die Förderbänder und die Druckleitung, welche die geplante Betonzentrale mit Kies und anderen Komponenten beschicken, geschlossen sein werden, dürfte dazu führen, dass möglichst wenig Staub in die Umgebung austritt.