„Neu auf der Anlage eingesetzte dieselbetriebene Maschinen und Geräte ab einer Leistung von 18 kW (inkl. aus 2. Hand) müssen mit einem geeigneten Partikelfiltersystem gemäss BAFU-Filterliste ausgerüstet sein oder über eine bezüglich Minimierung der Partikelanzahl vergleichbare Technologie verfügen. Für alle Maschinen und Geräte mit Verbrennungsmotoren muss die regelmässige Wartung durch einen Wartungskleber dokumentiert werden.