Ziffer 4.2.2 des Massnahmenplans zur Luftreinhaltung 2015 / 203031 in den Geltungsbereich der Massnahme M1. Das bedingt, dass die für den Betrieb der Betonzentrale eingesetzten Maschinen und Geräte mit Dieselmotoren ab einer Leistung von 37 kW sowie solche ab einer Leistung von 18 bis 37 kW ab Baujahr 2010 mit einem geeigneten Partikelfiltersystem gemäss BAFU-Filterliste ausgerüstet sind oder über eine bezüglich der Minimierung der Partikelanzahl vergleichbare Technologie verfügen.32