e) Das Baugesuch betrifft unter anderem die Erstellung einer Betonzentrale, deren Betrieb gemäss Umweltbericht vom 28. Juni 2016 Luftemissionen in Form von Schadstoffen (Mineralheizung) und Staub verursachen wird.28 Solche Luftverunreinigungen werden gemäss Art. 11 Abs. 1 USG nach einem zweistufigen System durch Massnahmen bei der Quelle begrenzt (Emissionsbegrenzungen). In einem ersten Schritt sind Emissionen unabhängig von der bestehenden Umweltbelastung im Rahmen der Vorsorge so weit zu begrenzen, als dies technisch und betrieblich möglich und wirtschaftlich tragbar ist (Art. 11 Abs. 2 USG).