a) Der Beschwerdeführer rügt, weder das Baugesuch noch der von der Beschwerdegegnerin eingereichte Umweltbericht enthielten Messwerte oder Daten bezüglich der Luft-emissionen des Bauvorhabens. Solche werde einerseits die Betonzentrale selbst in Form von Schadstoffen und Staub verursachen. Andererseits würden aber auch die zu erwartenden LKW- und LW-Fahrten zu Luftimmissionen auf die umliegenden Nachbarparzellen führen. Von den Luftimmissionen am stärksten betroffen sein werde wiederum der noch nicht überbaute Teil der Parzelle Arch Grundbuchblatt Nr. G.________. Schliesslich habe auch das beco keine eigenen Messungen zur Luftreinhaltung vorgenommen;