Anlage und die Betonzentrale selbst zu Betriebslärm. Im Rahmen des Umweltberichts wurde ein Lärmgutachten erstellt, in welchem die zu erwartenden Lärmimmissionen am Haus des Beschwerdeführers berechnet wurden. Danach werden sowohl die Planungs- als auch die kantonalen Vorsorgewerte eingehalten; Letztere gelten für die Lärmimmissionen, welche durch die Heizung der Anlage verursacht werden. Das beco hat in seinem Fachbericht betreffend Immissionsschutz vom 16. August 2016 zum Lärmgutachten Stellung genommen und dieses für vollständig, plausibel und korrekt befunden. Es kam insbesondere zum Schluss, dass die Grenzwerte an allen relevanten Immissionsorten eingehalten werden.