d) Das Grundstück des Beschwerdeführers, Parzelle Arch Grundbuchblatt Nr. G.________, befindet sich nordöstlich des Kieswerkareals und verläuft L-förmig.27 Der nordöstliche Teil des Grundstücks ist mit einem alten Mühlehaus überbaut. Gemäss den Ausführungen im Umweltbericht vom 28. Juni 2016 verursacht das Bauvorhaben hauptsächlich Betriebslärm. Dieser entsteht insbesondere durch LKW- und LW-Fahrten zur Betonzentrale und aus dem Kieswerkareal hinaus. Daneben führen aber auch die Arbeitsvorgänge bei der Betonzentrale, die Heizung sowie die übrige Infrastruktur der 25 BGE 126 II 480 E. 5a S. 488. 26 BGE 131 II 616 E. 3.4.2 mit Hinweisen.