a) Der Beschwerdeführer macht geltend, das Bauareal sei genügend gross, um das gesamte Betonwerk inklusive Erschliessungstrassen innerhalb der vorgegebenen Baulinie zu erstellen. Der geplante Standort der Betonzentrale innerhalb des Kieswerkareals sei nicht optimal gewählt. Die Betonzentrale sei inklusive der geplanten Erschliessungsstrassen Richtung Süden zu verschieben. Dieser Standort weg von der Hügelkante hätte zahlreiche Vorteile: Weniger Lärm- und Luftimmissionen auf die