und Fertigbeton sowie für den Unterhalt des betriebsnotwendigen Fahrzeug- und Maschinenparkes, sowie Lagerplätze und Abstellflächen für Maschinen und Anlagen zugelassen. Ausserhalb der Baulinien sind unter Einhaltung der gesetzlichen Strassenund Waldabstände einzig ungedeckte Lagerflächen für Kies zugelassen (Art. 6 Abs. 2 der Vorschriften zur ÜO). Neben der Betonzentrale sollen auch neue arealinterne Erschliessungstrassen errichtet werden, welche zur Betonzentrale führen. Gemäss den Baugesuchsplänen überschreiten diese an zwei Stellen – im nordöstlichen und nordwestlichen Arealbereich – die im Überbauungsplan festgelegte Baulinie.