a) Das Bauvorhaben soll im Perimeter der ÜO „Kieswerk Schwobsberg “ realisiert werden. Zu dieser gehört insbesondere ein Überbauungsplan4, in welchem eine Baulinie festgelegt ist. Gemäss Art. 6 Abs. 1 der Vorschriften zur ÜO sind innerhalb der Baulinien grundsätzlich Bauten und Anlagen zur Herstellung von verschiedenen Kieskomponenten 2 Koordinationsgesetz vom 21. März 1994 (KoG; BSG 724.1). 3 Baugesetz vom 9. Juni 1985 (BauG; BSG 721.0). 4 Überbauungsplan zur ÜO vom 1. April 2014 (Überbauungsplan). RA Nr. 110/2017/7 4