2. Dagegen reichte der Beschwerdeführer am 16. Januar 2017 Beschwerde bei der Bau-, Verkehrs- und Energiedirektion des Kantons Bern (BVE) ein. Er beantragt die Aufhebung des Gesamtentscheides vom 13. Dezember 2016 und die Erteilung des Bauabschlags. Eventualiter verlangt der Beschwerdeführer, das Bauprojekt sei zur Vervollständigung der Baugesuchsakten und erneuten Durchführung des Baubewilligungsverfahrens mit öffentlicher Auflage an die Vorinstanz zurückzuweisen. Weiter sei von der Lastenausgleichsforderung Kenntnis zu nehmen und zu geben.