1. Die Beschwerdegegnerin reichte am 1. Juli 2016 bei der Gemeinde Arch ein Baugesuch ein für das Erstellen einer Betonzentrale mit den notwendigen Bandanlagen und die Errichtung neuer arealinterner Erschliessungsstrassen auf dem Areal des Kieswerks Arch. Dieses befindet sich im Perimeter der Überbauungsordnung „Kieswerk Schwobsberg “ (ÜO). Im Rahmen des Bauvorhabens sollen auch eine interne Elektrorohranlage ab der vorhandenen Trafostation sowie neue Wasser- und Kanalisationsleitungen ab der F.________strasse erstellt werden. Gegen das Bauvorhaben erhob unter anderen der Beschwerdeführer Einsprache.