Die Gemeinde verfügt zwar über keine minutengenaue Aufstellung, welche Arbeiten wie viel Aufwand auslösten, geht jedoch auch davon aus, dass der Personalwechsel zu mehr Aufwand geführt hat. Es erscheint vorliegend angemessen, den zeitlichen Aufwand für die Rechnungsposition "detaillierte Prüfung und Behandlung des Baugesuches" um 10 Stunden zu reduzieren, d. h. von 39 Stunden auf 29 Stunden anzupassen. Dies sollte in 13 Vgl. Gesamtbauentscheid Projektänderungsgesuch Nr. 039B-2014 vom 9. September 2015, Beilage 3 zur