Diese Änderung der Verhältnisse musste die Gemeinde für die Prüfung des aktuellen Gesuchs berücksichtigen. Dass daraus, wie von der Gemeinde geltend gemacht wird, ein umfangreiches Aktenstudium und ein erhöhter Aufwand aufgrund von Abgrenzungsschwierigkeiten resultieren, erscheint plausibel. Dabei ist zu beachten, dass die Gemeinde die eingereichten Berechnungen der Bruttogeschossfläche und Ausnützungsziffer, der Kinderspielplatz- und Aufenthaltsbereichsfläche sowie der zulässigen Anzahl Parkplätze im Einzelnen überprüfen musste und die Berechnungen der Beschwerdeführenden nicht einfach übernehmen durfte.