Dasselbe gelte für die Parkplätze und Aufenthaltsflächen. Sie machen weiter geltend, die eine Einsprache sei zurückgezogen worden, da die Verhältnisse im Grundbuch geregelt seien. Auf die andere sei die Stadt im Entscheid "nicht eingegangen". Sie bringen zudem vor, sie müssten die Einarbeitungszeit eines neuen Mitarbeiters nicht 1:1 mitfinanzieren und es sei zu erwarten, dass solche Aufwände in den Stundenansätzen enthalten seien, respektive dass die Einarbeitungszeit nicht zu Lasten des Kunden gehe.11