d) Die Beschwerdeführenden bringen dagegen vor, für die erste Baubewilligung (7 Wohnungen und Einstellhalle sowie Aufstockung von drei Wohnungen auf bestehendem Gebäude) sei ein Aufwand von 10 Stunden in Rechnung gestellt worden. Nun werde ein Aufwand von 39 Stunden verrechnet, obwohl das Bauprojekt nur minimale Änderungen erfahren habe (weniger Raumvolumen, andere Ausrichtung der Balkone). Der Autounterstand sei bereits einmal bewilligt worden und der neu beantragte Anbau des Lagerraums rechtfertige den Aufwand nicht. Sie hätten nur eine, nicht zwei Projektänderungen beantragt.