Die Bauherrschaft habe keinen Anspruch darauf, dass eine Projektänderung von einer bereits mit dem Projekt betrauten Person geprüft werde. Dass es infolge Mutterschaftsurlaub, längerer Krankheit oder Kündigung zu personellen Wechseln komme, die sich auch beim Aufwand niederschlagen würden, sei nicht ungewöhnlich und es sei nicht einzusehen, weshalb die öffentliche Hand in einem solchen Falle einen Teil der Dienstleistungen gebührenfrei erbringen müsse. Eine minutengenaue Aufstellung, welche Arbeiten wie viel Aufwand auslösten, könne nicht eingereicht werden, da im vorliegenden Verfahren die anfallenden Arbeiten nicht laufend erfasst worden seien.