Es sei zudem nicht auf der Hand gelegen, dass auf die Einsprache nicht einzutreten sei. Es sei zuerst ein längeres Aktenstudium notwendig gewesen, um die Rügen der Einsprechenden anhand der Vorgeschichte nachvollziehen und juristisch bewerten zu können. Im Laufe des Verfahrens sei es ausserdem zu einem Wechsel bei der zuständigen Person gekommen. Ab Mai 2017 sei das Verfahren durch einen anderen Bauinspektor geführt worden. Diese Doppelspurigkeiten hätten nicht vermieden werden können. Die Bauherrschaft habe keinen Anspruch darauf, dass eine Projektänderung von einer bereits mit dem Projekt betrauten Person geprüft werde.